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Produktbeschreibung
Der Gesetzentwurf und seine Begründung wurden für die Neuauflage grundlegend überarbeitet. Dies haben nicht nur aktuelle medizinische Entwicklungen, sondern auch die weiterhin rechtspolitisch äußerst kontrovers geführte Diskussion der Sterbehilfe nahegelegt. Gerade auch die neue Rechtsprechung nach der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben vom 26. Februar 2020 eröffnet neue kritische Perspektiven in der rechtswissenschaftlichen Debatte. Vor diesem Hintergrund bietet auch die Aktualisierung der rechtsvergleichenden Perspektive zugleich die Möglichkeit, sich der eigenen Position in der ganzen Vielfalt von Regelungsmöglichkeiten und Regelungsalternativen zu vergewissern. Auf diese Weise kann es dem Bundesgesetzgeber gelingen, seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die Suizidprävention und Sterbehilfe angemessen zu regeln. „Das […] Buch leistet einen wichtigen Beitrag nicht nur zur rechtswissenschaftlichen, sondern auch zur gesellschaftlichen Diskussion der Sterbehilfe. Zu hoffen ist, dass sich der Gesetzgeber im Zuge der anstehenden Reform den ganzheitlichen Ansatz des Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurfs zu eigen macht oder zumindest einzelne Elemente […] durch eine Fachkommission übernimmt.“ Alexander Brade MedR (2021) 39, 316
The draft legislation and its explanatory memorandum have been fundamentally revised for the new edition. This revision has been prompted not only by recent medical developments but also by the ongoing and highly contentious debate on assisted dying. In particular, the evolving jurisprudence following the Federal Constitutional Court’s landmark decision of 26 February 2020 on the right to a self-determined death has opened up new critical perspectives. Against this backdrop, updating the comparative legal perspective likewise provides an opportunity to reassess one’s own position within the full range of regulatory approaches and alternatives. In this way, the federal legislature may succeed in fulfilling its constitutional obligation to regulate suicide prevention and assisted dying in an appropriate manner.






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